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Reinigung und Desinfektion von Flächen.

5
Jun

Bei der Reinigung und Desinfektion von Flächen muss grundsätzlich zwischen routinemäßiger Desinfektion bzw. desinfizierender Reinigung und der behördlich angeordneten Desinfektion gemäß § 18 Infektionsschutzgesetz unterschieden werden.

Der Stellenwert der routinemäßig durchgeführten Flächendesinfektion wurde in der Vergangenheit kontrovers diskutiert. Unbestritten ist, dass vor allem die Übertragung Antibiotika-resistenter Bakterien (MRSA-Problematik) nicht ohne die routinemäßig durchgeführte Flächendesinfektion zu unterbinden ist. Die Auswahl der eingesetzten Mittel und Verfahren richtet sich in erster Linie nach dem erforderlichen Wirkungsspektrum in den individuellen Risikobereichen. Danach fließen Faktoren wie Wirkstoffklasse, Materialverträglichkeit, Anwendungskonzentration, Einwirkzeit und Wirtschaftlichkeit sowie Geruch und Glanzverhalten in die Auswahl mit ein. Folgende Anforderungen werden grundsätzlich an ein Reinigungs- und Desinfektionsverfahren gestellt:

Reinigung der Flächen und Gegenstände
Verminderung der Keimzahl, Abtötung von Krankheitserregern
Verhinderung der Keimausbreitung durch Reinigungs- und Desinfektionslösungen, -geräte, -utensilien, Tücher und Wischbezüge
Anwendung geeigneter Verfahren für die Desinfektion, z. B. Wirksamkeit der Präparate, praktikable Konzentrations-Zeit-Relationen

Reinigung und Desinfektion lassen sich wie folgt abgrenzen (1):

Reinigung
Unter Reinigung wird ein Prozess zur Entfernung von Verunreinigungen (z. B. Staub, Mikroorganismen etc.) unter Verwendung von Wasser mit reinigungsverstärkenden Zusätzen verstanden, ohne dass bestimmungsgemäß eine Abtötung/Inaktivierung von Mikroorganismen stattfindet bzw. beabsichtigt ist.

Desinfektion
Desinfektion ist ein Prozess, durch den die Anzahl vermehrungsfähiger Mikroorganismen infolge von Abtötung/Inaktivierung unter Angabe eines standardisierten, quantifizierbaren Wirkungsnachweises reduziert wird mit dem Ziel, einen Gegenstand/Bereich in einen Zustand zu versetzen, dass von ihm keine Infektionsgefährdung mehr ausgehen kann. Die routinemäßige Desinfektion hat den Zweck, die Verbreitung von Krankheitserregern während der Pflege und Behandlung einzuschränken und erstreckt sich auf Flächen, von denen zu vermuten ist, dass sie mit erregerhaltigem Material kontaminiert wurden, ohne dass dies im Einzelfall sichtbar ist.

Von desinfizierender Reinigung wird gesprochen, wenn Reinigung und Desinfektion in einem Arbeitsgang erfolgen.
Gezielte Desinfektionsmaßnahmen sind notwendig bei:

Erkennbarer Kontamination
Schlussdesinfektion
Ausbruchssituation
Auftreten spezieller Erreger

Das Ausmaß der durchzuführenden Reinigung und Desinfektion wird bestimmt durch:
die Wahrscheinlichkeit des direkten Kontaktes,
die mögliche Kontamination mit Krankheitserregern sowie
durch den Grad der klinisch relevanten Immunsuppression der Patienten.

Für die Festlegung der Reinigung und Desinfektion ist daher eine Unterscheidung von Risikobereichen sinnvoll. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass Flächen mit häufigem Hand- oder Hautkontakt, patientennahe Flächen und Flächen, die für aseptische Arbeiten vorgesehen sind, einem höheren möglichen Kontaminationsrisiko ausgesetzt sind, als Flächen ohne häufigen Hand- und Hautkontakt. Die jeweils erforderlichen Reinigungs- und Desinfektionsintervalle für alle Flächen sowie die einzusetzenden Mittel und Verfahren werden in Abhängigkeit vom Risiko festgelegt und in einem individuellen Hygieneplan für die einzelnen Bereiche spezifiziert.

Referenzen:
(1) Mitteilung der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention am Robert Koch-Institut – Anforderungen an die Hygiene bei der Reinigung und Desinfektion von Flächen.
(Quelle: B. Braun Melsungen AG, 2014)

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